Kanzlei Strafrecht Hamburg – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Suad Omanović
Strafrecht und Strafverteidigung
Sie benötigen einen Anwalt als Strafverteidiger (Rechtsanwalt Strafrecht Hamburg)? Mit dem Gesetz kommt man sehr schnell und ungeahnt in Konflikt. Oft sogar ohne etwas verschuldet zu haben. Falls Sie sich in einer solchen Lage befinden, dann sind Sie auf der richtigen Webseite. Unsere Kanzlei verfügt über Fachanwälte für Strafrecht (Herr Cem Sengül sowie Herr Suad Omanovic). Unser Fachanwalt für Strafrecht Suad Omanović, aus unserer Kanzlei in Hamburg, ist für Delikte im Bereich des Strafrechts der richtige Ansprechpartner für Sie. Als spezialisierter und erfahrener Strafverteidiger (Rechtsanwalt, Fachanwalt) in Sachen Strafrecht wird er Ihnen von Anfang an, egal wie die Beschuldigung auch lauten mag, zur Seite stehen und Ihre Interessen, mit professionellem Eifer eines erfahrenen Fachanwalts für Strafrecht, vertreten.
Verlieren Sie weder Mut noch Zeit. Schenken Sie unserer Rechtsanwaltskanzlei Sengül & Partner – Rechtsanwälte Hamburg mit Sitz in der Hamburger Innenstadt Ihr Vertrauen. Erlauben Sie unserem Fachanwalt für Strafrecht sich für Sie einzusetzen. Als Fachanwalt für Strafrecht verfügt unser Anwalt über die notwendigen Fachkenntnisse, um Ihnen eine professionelle und effektive rechtliche Betreuung bieten zu können.
Unser Fachanwalt für Strafrecht Suad Omanović, wird Sie als Ihr Strafverteidiger in sämtlichen Bereichen vertreten. Einige davon sind:
- Raub und räuberische Erpressung
- Diebstahl
- Betäubungsmittelstrafsachen
- Betrug
- Urkundenfälschung
- Unterschlagung
- Verkehrsdelikte (z.B. Alkohol am Steuer , Fahrerflucht)
- Körperverletzung und Tötungsdelikte
- Jugendstrafsache
Warum ist es wichtig, schnell zu einem Rechtsanwalt (Fachanwalt für Strafrecht) zu kommen?
Es wird gesagt, dass Zeit Geld ist. Leider kann unter Umständen Zeitverlust im Strafrecht auch den Verlust der Freiheit bedeuten. Die Rechtsmittelfrist muss beachtet werden, da sich andernfalls, die rechtlichen Konsequenzen sehr ungünstig für Sie auswirken können. Viele strafrechtliche Bestimmungen müssen beachtet werden und Fristen müssen fristgerächt eingehalten werden. Den meisten Menschen sind all diese Bestimmungen im Großen und Ganzen unbekannt. Dies ist aber nicht der Fall bei einem Rechtsanwalt für Strafrecht. Unsere Anwälte für Strafrecht sind mit diesen Vorgängen täglich konfrontiert. Aus diesem Grund kennen wir alle strafrechtlichen Bestimmungen und Fristen. Insbesondere unser auf das Strafrecht spezialisierter Fachanwalt (Strafrecht) Suad Omanović ist hier der Ansprechpartner. Je früher Sie unsere Kanzlei für Strafrecht beauftragen, desto größer sind Ihre Chancen, nicht nur eine faire Verhandlung, sondern auch eine faire Behandlung, zu erhalten. Um Ihre Rechte als Beschuldigter, gegenüber der Staatsanwaltschaft und im Verlauf des Ermittlungsverfahrens, richtig zu wahren, muss man mit dem Strafrecht nicht nur vertraut sein, sondern es in- und auswendig kennen. Ein guter Anwalt muss, um als Rechtsanwalt auch Resultate zu erzielen, diese Bedingungen unbedingt erfüllen.
Der Fachanwalt für Strafrecht Suad Omanović verfügt über die notwendige Erfahrung, Fachkenntnis, Fingerspitzengefühl sowie über die Hartnäckigkeit sich als Rechtsanwalt auch durchzusetzen. Diese vier Eigenschaften sind für eine erfolgreiche Verteidigung von ausschlaggebender Bedeutung.
Fachanwalt für Strafrecht
Welche Bedeutung hat die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht? Worin besteht der Unterschied zwischen einem Anwalt bzw. Rechtsanwalt und einem Fachanwalt? Der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ ist rechtlich geschützt und wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Daher darf sich ein Rechtsanwalt als Fachanwalt nur dann bezeichnen, wenn er gegenüber der Rechtsanwaltskammer die Aneignung besonderer theoretischer und praktischer Erfahrungen sowie eine fortlaufende Fortbildung nachgewiesen hat. Diese theoretischen und praktischen Erfahrungen übersteigen erheblich das Maß dessen, was üblicherweise durch die Tätigkeit und die Berufsausübung eines Anwalts (Rechtsanwalts) vermittelt wird. Suad Omanović ist ein solcher Fachanwalt für Strafrecht in Hamburg. Die Verteidigung ist nicht nur auf Hamburg beschränkt. Egal wo Sie sich auch befinden, die Kanzlei Sengül & Partner ist auch bundesweit für Sie tätig. Unser Fachanwalt Suad Omanović besitzt neben den professionellen Fähigkeiten auch menschliches Verständnis und Einfühlungsvermögen für seine Mandanten. Die reine Berufsbezeichnung Anwalt für Strafrecht kürt einen Anwalt noch lange nicht als “bester Anwalt für Strafrecht in Hamburg” oder sonst wo. Neben dem Studienabschluss muss ein Anwalt sich stetig weiterbilden, sowohl fachlich als auch menschlich.
Kanzlei für Strafrecht – Unsere Strafverteidiger vertreten Sie hartnäckig, engagiert und kompetent:
- Ab Beginn des Ermittlungsverfahrens
- Beim Einspruch gegen einen Strafbefehl
- Bei der Hauptverhandlung
- Bei Berufungen und Revisionen
- Bei einer Nebenklage
Rechte und Pflichten des Beschuldigten
Der Beschuldigte wird je nach Stand des Verfahrens unterschiedlich bezeichnet. In einem Ermittlungsverfahren wird er als „Beschuldigter“, im Zwischenverfahren als „Angeschuldigter“ und im Hauptverfahren als „Angeklagter“ bezeichnet. Unabhängig von der Bezeichnung hat er Rechte und Pflichten.
Für uns handelt es sich vor allem um einen Menschen in Not, unabhängig davon wie dieser von den Behörden bezeichnet wird.
Das Recht auf Belehrung
Im Rechtswesen versteht man unter Belehrung die Information eines Rechtssubjektes über die Sachlage und seine Rechte von Amts wegen. Eine Belehrung besteht darin, den Beschuldigten bei einem Ermittlungsverfahren darauf hinzuweisen, dass er das Recht auf einen Rechtsanwalt hat und es von seinem Willen abhängt, ob er sich zu der Sache äußern will. Demnach hat der Beschuldigte also ein Auskunftsverweigerungsrecht sowie das Recht auf einen Rechtsbeistand. Diese zwei Dinge sind für den Beschuldigten von größter Wichtigkeit.
Was besagt § 136 der Strafprozessordnung?
Auszug aus der Strafprozessordnung § 136 – Erste Vernehmung:
„(1) Bei Beginn der ersten Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Er ist darauf hinzuweisen, dass es ihm nach dem Gesetz freisteht, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu wählenden Verteidiger heranzuziehen. Er ist ferner darüber zu belehren, dass er zu seiner Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen und unter den Voraussetzungen des § 140 Absatz 1 und 2 die Bestellung eines Verteidigers nach Maßgabe des § 141 Absatz 1 und 3 beanspruchen kann. In geeigneten Fällen soll der Beschuldigte auch darauf, dass er sich schriftlich äußern kann, sowie auf die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs hingewiesen werden.
(2) Die Vernehmung soll dem Beschuldigten Gelegenheit geben, die gegen ihn vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen und die zu seinen Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen.
(3) Bei der ersten Vernehmung des Beschuldigten ist zugleich auf die Ermittlung seiner persönlichen Verhältnisse Bedacht zu nehmen.“
Das Strafrecht sieht also auch für Beschuldigte Maßnahmen vor, um ihre Rechte zu wahren. Jedoch kann dies in der Praxis oft auch anders ausfallen. Insbesondere ohne den Beistand eines Rechtsanwalts. Wenn Sie von der Ermittlungsbehörde einmal als Beschuldigter angesehen werden, wird sie die Absicht, weitere Ermittlungsansätze gegen Sie vorzunehmen sehr schwer aufgeben. Dafür ist die Rechtsanwaltskanzlei Sengül & Partner für Sie da, um Ihre Rechte konsequent durchzusetzen. Sollten Sie bei einer Vernehmung keinen Anwalt an Ihrer Seite haben, ist es im Zweifel besser, keine Aussage zu machen. Unser Fachanwalt für Strafrecht besitzt das notwendige Wissen und die Kenntnisse, damit das Ermittlungsverfahren möglichst schnell abgeschlossen wird. Dadurch können Ihnen viele Unannehmlichkeiten erspart werden.
Verbotene Vernehmungsmethoden; Beweisverwertungsverbote
Natürlich hat die Gesetzgebung auch Verbote beschlossen, um dem Beschuldigten während der Beweiserhebung eine gewisse Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung zu ermöglichen. Der Beschuldigte darf nicht durch Zwang (außer wenn das Strafverfahrensrecht dies zulässt), Täuschung, Quälerei, Ermüdung, Misshandlung usw. beeinträchtigt werden. Drohungen und Versprechungen, die nicht im Einklang mit dem Gesetz stehen, sind ebenfalls nicht erlaubt. Aussagen, die aus solchen Handlungen hervorgehen, dürfen auch dann nicht verwertet werden, wenn der Beschuldigte sich mit der Verwertung einverstanden erklärt. Unser Fachanwalt ist mit dieser Thematik vertraut und als Rechtsanwalt weiß er sehr wohl, welchen Verlauf Vernehmungen nehmen können.
Unverbindliches Erstgespräch
Nach dem unverbindlichen Erstgespräch mit unserem Fachanwalt für Strafrecht können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie die Leistungen unserer Kanzlei in Anspruch nehmen wollen.
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold
Als Beschuldigter haben Sie nach der Verfassung des Strafgesetzes bestimmte Rechte. Im Falle, dass Sie von Ihren Rechten nicht Gebrauch machen, könnte dies unter Umständen zu Ihrer Verurteilung führen. Machen Sie ohne die Gegenwart eines Anwalts für Strafrecht von Ihrem Recht zu Schweigen gebrauch. Die Redensart „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ trifft vollumfänglich zu. Denn alle Ihre Äußerungen wie z. B. Rechtfertigungen können rechtlich gegen Sie verwendet werden.
Der Beschuldigte hat also ein Auskunftsverweigerungsrecht und darf zu Aussagen nicht gezwungen werden. Niemand darf gezwungen werden sich selbst zu belasten. Um die Möglichkeit eines solchen Ermittlungsverlaufs gleich von Anfang an zu verhindern, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt für Strafrecht einschalten. Der Fachanwalt für Strafrecht Suad Omanović, verfügt über das notwendige Wissen und Fingerspitzengefühl. Mit Fachanwalt für Strafrecht Suad Omanović, stehen Sie mit den Behörden auf gleicher Augenhöhe.
Um eine fundierte und glaubwürdige Verteidigung aufzubauen, muss ein Rechtsanwalt vorerst Einsicht in alle relevanten Akten nehmen um sich mit der kompletten Sachlage vollkommen vertraut zu machen. Darauf ist unser Fachanwalt für Strafrecht spezialisiert.
Pflichten des Beschuldigten
In Deutschland muss ein Beschuldigter vollständige und zutreffende Angaben bezüglich seiner Personalien (Familienname, Geburtsname, Vorname(n), Geburtstag, Geburtsort, Familienstand, Staatsangehörigkeit), seinem ausgeübten Beruf und zu seiner Wohnanschrift machen. Weitere Angaben sollten Sie unseren Rechtsanwälten überlassen. Sie haben das Recht zu schweigen und das Recht durch einen Anwalt vertreten zu werden.
Nutzen Sie Ihr Recht!
Kontaktieren Sie uns
Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei in Hamburg auf, in dringenden Fällen wie bei einem Haftbefehl oder einer Durchsuchung können Sie mit uns über die folgende Notrufnummer in Verbindung treten: 0160 550 99 15. Bitte rufen Sie diese Nummer nur in absoluten Notfällen an.
Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch. In unserer Kanzlei in der Hamburger Innenstadt werden wir Ihren Fall in aller Ruhe erörtern und Ihnen jene Schritte vorschlagen, die für Sie am besten sind. Das Erstgespräch ist für Sie vollkommen unverbindlich und kostenlos. Danach steht es Ihnen frei sich zu entscheiden, ob Sie Fachanwalt für Strafsachen Suad Omanović, als Rechtsanwalt an Ihrer Seite beauftragen. Auf unseren Fachanwalt können Sie sich verlassen.
Unser Anwalt für Strafrecht – Fachanwalt Suad Omanović – macht keine bloßen Versprechungen, er liefert Resultate!
Als Fachanwalt für Strafrecht ist Suad Omanović der kompetente Ansprechpartner auf allen Gebieten des Strafrechts wie z. B.
- Raub und räuberische Erpressung
- Diebstahl
- Betäubungsmittelstrafsachen
- Betrug
- Urkundenfälschung
- Unterschlagung
- Verkehrsdelikte
- Körperverletzung und Tötungsdelikte
- Jugendstrafsachen

Hier vertreten und beraten wir seit mehreren Jahren engagiert unsere Mandanten. Somit verfügen wir über die für eine kompetente Strafverteidigung erforderlichen Erfahrungen und fundierten Rechtskenntnisse. Durch ständige Weiterbildung ist außerdem das Vorliegen von überdurchschnittlichen theoretischen und praktischen Kenntnissen im Strafrecht und Strafprozessrecht sichergestellt.
In dringenden Fällen sind wir auch außerhalb der Geschäftszeiten für Sie da, wenn es z. B. zu einem Haftbefehl oder einer Durchsuchung gekommen sein sollte. Sie erreichen uns dann unter der Rufnummer 0160 550 99 15 oder per E-Mail. Vermeiden Sie jegliche Angaben gegenüber der Polizei bevor Ihr Anwalt nicht die Ermittlungsakten sichten konnte.
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